RKI-Mail über fehlende Impfwirksamkeit wurde vor Impfpflicht-Abstimmung im Bundestag verschwiegen

Ein Bürger stellt eine Anfrage bei „FragdenStaat“, wodurch eine E-Mail vom 23. März 2022 an die Öffentlichkeit gelangt. Die E-Mail war vom RKI-Lagezentrum gerichtet an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Inhalt ist brisant, auch wenn es sich eigentlich um die zu diesem Zeitpunkt herrschende Testverordnung ging: „geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann.“ Interessant dabei der Inhalt der E-Mail trotz dessen, dass er das Gesundheitsministerium erreichte, wurde weder an die Bundestagsabgeordneten noch an die Bevölkerung weitergegeben. Zwei Wochen später stimmte der Bundestag über die allgemeine Impfpflicht ab, die Duldungspflicht bei der Bundeswehr gilt noch immer und die für den Pflegebereich galt bis Dezember 2022. Die Impfung schützt als weder vor Infektion noch vor Übertragung und trotzdem wurde die Bevölkerung weiter angelogen. Der Anwalt Siemund von MWGFD wendet sich mit der Bitte, ob jene E-Mail an den Gesundheitsminister weitergeleitet wurde, erneut an „FragdenStaat“. Falls nein, stellt sich die Frage, welches Glied der Kette versagt hat. Wieso widerspricht sich das RKI öffentlich weiterhin und spricht von einer Schutzwirkung, obwohl intern schon lange bekannt war, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nicht grundsätzlich verhindern kann. Die fraktions- und parteilose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar übernahm die Aufgabe von Lauterbach und informierte mir ihrer Rede ihre Kollegen.

  • Beitragsdatum

29. Mai 2023

Mail vom 23. März 2022 zeigt, RKI wusste Bescheid, dass die „Impfungen“ weder vor Infektion noch vor Übertragung schützen – trotzdem wurde im Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht abgestimmt

Es ist eines der Institute, welches während der Corona-Politik mehr als nur einmal negativ aufgefallen war. Die Leitung durch Tierarzt Wieler schien der Politik als unverzichtbar. Doch nun zeigt eine Anfrage bei „FragdenStaat“, dass das RKI sehr wohl darüber Bescheid wusste, dass die Impfung weder vor einer Infektion noch vor einer Übertragung schützt. Konkret heißt es in der Mail: „geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann“. Dieser Inhalte wurde vom Bundesgesundheitsministerium aber offensichtlich nicht an die Abgeordneten und die Bevölkerung weitergegeben.

Es war also bekannt und trotzdem gilt die Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten noch immer, die Impfpflicht für Pflegekräfte und Mediziner galt vom 16. März bis 31. Dezember 2022 und über eine allgemeine Impfpflicht wurde trotz dieser E-Mail zwei Wochen später im Bundestag abgestimmt. In der Pflege mussten die Nachweise bis 15. März 2022 erbracht werden und wer dem nicht nachgekommen war, dem drohte ein Beschäftigungsverbot und Bußgeld.

Rede von Karl Lauterbach am 24. März 2022 im Bundestag

Lauterbach spricht einen Tag später im Bundestag:

[…] Ich möchte mich noch einmal direkt an die Ungeimpften wenden: Nutzen Sie wenigstens eine Impfung in diesen Tagen; denn mit einer Impfung reduzieren Sie schon sieben Tage nach der Impfung deutlich Ihr Risiko, intensivmedizinisch versorgt zu werden oder sogar zu sterben. Noch nie war das Risiko für die Ungeimpften so hoch, sich zu infizieren und schwer zu erkranken. Ein großer Teil der 300 Menschen, die jetzt pro Tag versterben, sind Ungeimpfte. Daher appelliere ich an die Ungeimpften: Tun Sie sich selbst den größten Gefallen, den Sie sich tun können! Nichts ist schlimmer, als in den letzten Tagen, bevor der Sommer kommt und wir eine Pause bekommen, noch schwer zu erkranken oder gar zu versterben. Nutzen Sie die Gelegenheit, die wir Ihnen bieten!

(…)

Die erstmalig im Referat 611 gelandete Email hätte von Frau Dr. Lücking an den Unterabteilungsleiter für Gesundheitssicherheit, Herrn Rottmann-Grossner (Referat 61), weitergeleitet werden müssen, bevor dieser Frau Dr. Teichert aus der Abteilung 6 und den Stab COVID-19 darüber informiert. Diese wiederum hätten jene entscheidungsträchtige Information an die parlamentarische Staatssekräterin Sabine Dittmar weiterreichen müssen. Diese wiederum wäre dann in der Pflicht gewesen, den Bundesminister für Gesundheit zu informieren, der mit dieser Kenntnis die Debatte über die Einführung der Impfplicht hätte ein für alle mal beilegen müssen.

Nachdem jedoch mit einer Impertinenz sondersgleichen das große Heilsversprechen von nahezu allen Politikern weiter heraufbeschworen wurde, fragen wir mal ganz rational und sanftmütig, an welcher Stelle die alles entscheidende Information zum Erliegen gekommen ist?

Wir wenden uns daher an „FragdenStaat“ mit der Bitte uns mitzuteilen, ob jene E-Mail an den Gesundheitsminister Karl Lauterbach weitergeleitet wurde und, falls dies nicht der Fall war, welches Glied der Kette bei der stillen Post versagt hat. Natürlich hat dieses „detektivische“ Vorgehen reinen Proforma-Charakter. Denn noch nie hat sich eine Regierung auf derart primitive Weise der Propaganda selbst überführt. Es genügt also schlicht die Frage zu stellen, warum das Robert Koch Institut (RKI) sich hier selbst widerspricht und öffentlich weiterhin von einer Schutzwirkung faselt.

Auch lohnt es sich zu fragen, wie es sein kann, dass die Bundesregierung über eine halbe Milliarde für Werbe- und Informationsmaßnahmen zur Covid-Impfung ausgegeben hat, aber die alles entscheidende Information, nämlich die Unwirksamkeit der sogenannten „Impfung“, der Öffentlichkeit unterschlägt?

Wenn also Fremd- und Selbstschutz in keiner Weise gewährleistet werden, stellt sich unweigerlich die Frage, welchen Zweck die „Impfung“ denn erfüllen soll, wenn sie erklärtermaßen nichts nützt?

Wenn im Rahmen dieser weitangelegten Impfkampagne irgendwelche Informationen von aufklärerischem Wert stecken, dann scheint nun gewiss zu sein, dass diese nicht im Dienste der Öffentlichkeit stehen, sondern offenbar medizinischen Versuchen dienen. Der Nürnberger Kodex sieht es nämlich vor, dass Untersuchungen zur empirischen Gewinnung von Information eine freiwillige Zustimmung der Versuchsperson erfordern und diese vor allem über diesen Versuch in Kenntnis gesetzt werden muss.

Jede Verweigerung der Aufarbeitung, die mit dieser öffentlich gewordenen Email erneut forciert wird, ist nur ein weiteres Indiz dafür, dass hier „List, Druck, Vortäuschung und irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges“ zu Gange sind.

In unbeschreiblicher Arglist und Unverfrorenheit werden hier die ethischen Grundsätze ärztlichen Handels verletzt, die garantieren sollten, dass Menschen nie wieder gegen ihren Willen zu Versuchspersonen gemacht werden. Anders unser Bundeskanzler im Gespräch mit dem NRW-Lokalradio vom 08.09.21, wo er sagt:

„Wir waren ja alle die Versuchskaninchen für diejenigen, die bisher abgewartet haben. Deshalb sage ich als einer dieser 50 Millionen – es ist gut gegangen!“

Für jeden, der noch in der Lage ist, kausallogisch zu denken, zeigt sich hier in aller Deutlichkeit ein Offenbarungseid einer politischen Kaste, die sich nicht mal mehr die Mühe macht, die Heuchelei zu verstecken; so selbstverständlich sind Willkür und Machtmissbrauch geworden.

weiter hier: https://corona-blog.net/2023/05/29/rki-mail-ueber-fehlende-impfwirksamkeit-wurde-vor-impfpflicht-abstimmung-im-bundestag-verschwiegen/

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