RKI-Papers: So ignorierte das RKI fortlaufend die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene und andere Fachverbände

In den 15 Monaten, zu denen (geschwärz­te) Protokolle des Krisenstabs vor­lie­gen, beschäf­tig­te sich das Gremium gan­ze drei Mal mit Stellungnahmen der DGKH (auf coro​dok​.de waren es fünf Beiträge). Dafür gibt es Gründe. Am 25.5.20 heißt es zu einem Positionspapier aller rele­van­ten Fachverbände, in dem die Öffnung von Kitas und Schulen gefor­dert wur­de: „wird gele­sen und bei Bedarf in einer der näch­sten Krisenstabssitzungen dis­ku­tiert„. Am Folgetag geschieht dies mit dem Ergebnis „Eine RKI Stellungnahme ist aktu­ell nicht (drin­gend)) not­wen­dig„. Mehr dazu in RKI-Papers: Zu Kindern kann eine grund­sätz­li­che Aussage nicht getrof­fen wer­den. Das soll nicht publi­ziert wer­den.

RKI-Papers, Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene ignoriert
kran​ken​haus​hy​gie​ne​.de (21.5.20)

Noch ein­mal, am 15.1.21, erscheint die DGKH in einem Protokoll. Man will Kontakt auf­neh­men für einen „Schulterschluss mit den Fachgesellschaften“ in Sachen FFP2-Masken.

Doch nicht nur die Position zu Kitas und Schulen wur­de in der Praxis über­gan­gen. Zwar folg­te die DGKH stets grund­sätz­lich dem Pandemie-Narrativ, mel­de­te sich aber doch eini­ge Male mit kri­ti­schen Äußerungen zu Wort. Interessiert hat das niemanden.

Die Erkrankung, nicht ein PCR-Test, sollte Kriterium für die Aufnahme in Krankenhäusern sein

Schon mit einer Erklärung vom 28.2.20 war die DGKH in Ungnade gefal­len. Wäre man ihr gefolgt, hät­te man nicht die Bilder von über­for­der­ten Kräften auf den Stationen gene­rie­ren kön­nen. Das Eskalations-Drehbuch wäre ernst­haft gefähr­det worden:

»Mitteilung der DGKH

… 1. Anlass:
Aktuelle RKI – Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte „COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen“, dass Patienten mit labor­be­stä­tig­ter SARSCoV-2-Infektion sta­tio­när behan­delt wer­den müssen.

Die DGKH sieht die­se Empfehlung mit Sorge, da sie der nach­drück­li­chen Auffassung ist, dass nur Patienten mit kli­nisch schwe­rer Verlaufsform in sta­tio­nä­re Behandlung auf­ge­nom­men wer­den soll­ten, um das sta­tio­nä­re Versorgungssystem nicht zu über­for­dern und das Risiko einer noso­ko­mia­len Übertragung auf wei­te­re Patienten in sta­tio­nä­rer Behandlung und auf das medi­zi­ni­sche Personal so gering wie mög­lich zu halten.

Patienten mit mil­den Verlaufsformen – trotz Labornachweis – soll­ten mög­lichst ambu­lant unter haus­ärzt­li­cher Überwachung zu Hause ver­sorgt werden.

Die DGKH schlägt daher vor, dass als Kriterium für die Indikation zur sta­tio­nä­ren Aufnahme nicht der SARS-CoV-2-Labornachweis son­dern ein­zig der kli­ni­sche Schweregrad der Infektion ent­schei­dend sein sollte…«
kran​ken​haus​hy​gie​ne​.de (28.2.20)

Massentests unnötig und binden erhebliche Ressourcen

Zwei Wochen spä­ter wur­de die Forderung, ver­stärkt vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP), wie­der­holt. Darin heißt es:

»… DGKH, BVÖGD und die GHUP sehen mit gro­ßer Sorge, dass die aktu­el­len per­so­nel­len und struk­tu­rel­len Ressourcen bereits in der Frühphase der Epidemie in unse­rem Land erkenn­bar an ihre Grenzen gesto­ßen sind. Die ste­reo­ty­pe Wiederholung, dass wir in Deutschland bestens vor­be­rei­tet sind und dass wir eines der besten Gesundheitswesen der Welt hät­ten, wird durch die aktu­el­len Entwicklungen außer­halb der Krankenhäuser in Frage gestellt.

Deutschland hat in Europa und im OECD-Vergleich mit die höch­ste Anzahl an hos­pi­ta­li­sier­ten Patienten und mit die ungün­stig­ste Relation von Pflegepersonal/​Patienten, wodurch eine erheb­li­che Belastung des medi­zi­ni­schen Personals resul­tiert (https://​www​.oecd​-ili​bra​ry​.org/​s​o​c​i​a​l​-​i​s​s​u​e​s​-​m​i​g​r​a​t​i​o​n​h​e​a​l​t​h​/​h​e​a​l​t​h​-​a​t​-​a​-​g​l​a​n​c​e​-​2​0​1​9​_​4​d​d​5​0​c​0​9​-en).

Der BVÖGD weist seit Jahren dar­auf hin, dass der ÖGD in Krisensituationen an die Grenzen sei­ner Belastbarkeit stößt. Aus den Erfahrungen mit SARS, Ebola, EHEC sowie der Vogel- und Schweinegrippe sind kei­ne Lehren hin­sicht­lich der prak­ti­schen Fragen von Ressourcen für den ÖGD gezo­gen wor­den. Seine per­so­nel­le Situation hat sich statt­des­sen wei­ter verschärft…

Nur Patienten mit kli­nisch schwe­rer Verlaufsform soll­ten in sta­tio­nä­re Behandlung auf­ge­nom­men wer­den. Das sta­tio­nä­re Versorgungssystem darf nicht mit dem Quarantänemanagement sym­ptom­lo­ser oder sym­ptom­ar­mer Covid-19-Patienten über­for­dert und auch nicht durch Abklärungsaufgaben im Aufnahmebereich fehl­be­la­stet werden.

Die DGKH hat dabei auch das Risiko einer noso­ko­mia­len Übertragung auf wei­te­re Patienten in sta­tio­nä­rer Behandlung und auf das medi­zi­ni­sche Personal im Blick, wenn sich Aufgaben im Krankenhaus kon­zen­trie­ren, die ambu­lant gelöst wer­den kön­nen. Das gilt auch, wenn Medizinische Dienste, Polizei und Rettungsdienste für Aufgaben in Anspruch genom­men wer­den, die abseh­bar nicht dazu bei­tra­gen, die wei­te­re Ausbreitung von SARS-CoV‑2 ein­zu­däm­men. Das mas­sen­haf­te Screening von Personengruppen, die erkenn­bar nicht zu den haupt­be­trof­fe­nen Gruppen poten­ti­ell Schwerkranker gehö­ren, gehört eben­so zu den unnö­ti­gen Aktivitäten wie das Fieberscreening an Flughäfen oder bei Grenzkontrollen, die erheb­li­che Ressourcen bin­den, ohne dass der Wert für die Abschwächung (Mitigation) eines Ausbruchgeschehens belegt ist.«
kran​ken​haus​hy​gie​ne​.de (9.3.20)

Damit wur­de ein wei­te­rer drin­gend benö­tig­ter Baustein der Panikmache in Frage gestellt.

Bei bürokratischer Quarantäne-Verordnung droht Lahmlegung medizinischer Versorgungsstrukturen

»Die aktu­el­le Praxis der Quarantäne-Verordnungen der Gesundheitsämter legt medi­zi­ni­sche Versorgungsstrukturen lahm, wenn sie sich an die zen­tra­len RKI-Empfehlungen hal­ten.

Die Dynamik der Ausbreitung ver­langt eine dyna­mi­sche Anpassung der Empfehlungen.

Die strik­te Einhaltung der aktu­el­len Empfehlungen des Kontaktpersonenmanagements führt bei einer stei­gen­den Zahlen von MitarbeiternInnen mit Kontakt zu Infizierten (Kategorie I) infol­ge stei­gen­der Covid-19-Fallzahlen zu einer inak­zep­ta­blen Zahl von Quarantäne-Anordnungen in den medi­zi­ni­schen Versorgungssystemen sowie in ande­ren Bereichen der kri­ti­schen Infrastruktur. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit gan­zer Krankenhausabteilungen und ande­rer wich­ti­ger Bereiche der jewei­li­gen Versorgungssysteme lahm gelegt wer­den. Zusätzlich führt die Zuständigkeit ver­schie­de­ner Gesundheitsämter für ein Krankenhaus je nach Wohnort des Mitarbeiters zu einem Kompetenz- und Verordnungswirrwar [sic]

Durch Verkürzung oder Wegfall der Quarantänezeiten bei gleich­zei­ti­ger Mitarbeiter-Testung könn­te so bei größt­mög­li­chem Schutz von Personal und Patienten vor wei­te­ren Übertragungen die Funktionsfähigkeit der betrof­fe­nen Abteilungen gewähr­lei­stet wer­den. Die Entscheidungen über Quarantäne set­zen kon­kre­ten Kenntnisse über das betrof­fe­ne Krankenhaus oder die son­sti­ge Versorgungseinheit vor­aus, wie sie nur das vor Ort zustän­di­ge Gesundheitsamt gewährleistet…«
kran​ken​haus​hy​gie​ne​.de (19.3.20)

Es drängt sich die Frage auf, ob die Lahmlegung beab­sich­tigt war.

Vollständige Ausgangssperren als Maßnahme zur Kontrolle der COVID-19 Epidemie in Deutschland nicht erforderlich!
Schutz der besonders gefährdeten Risikogruppen und der Personen der kritischen Infrastruktur erforderlich!

So ist eine Mitteilung vom 22.3.20 über­schrie­ben. Nichts an den dort for­mu­lier­ten Auffassungen ist „coro­na­leug­ne­risch“. Sie paß­ten den­noch nicht in die Pläne von RKI und Regierungen:

»… Der DGKH-Vorstand hält eine Priorisierung der Maßnahmen für erfor­der­lich, um unter Berücksichtigung der mitt­ler­wei­le vor­lie­gen­den Erfahrungen die Strategien so gezielt anzu­wen­den, dass einer­seits der Infektionsschutz der Bevölkerung gewähr­lei­stet wird und ande­rer­seits die Aufrechterhaltung des öffent­li­chen Lebens unter kon­se­quen­ter Einhaltung der vom RKI emp­foh­le­nen Hygienemaßnahmen sowie begründ­ba­ren Einschränkungen für Risikosituationen ermög­licht wird…«
kran​ken​haus​hy​gie​ne​.de (22.3.20)

Vorstellbar wäre, RKI und Politik hät­ten die­se Vorschläge sorg­fäl­tig abge­wo­gen und den­noch anders ent­schie­den. In der Realität hat man sie schlicht igno­riert. Wer sie ver­trat, galt als „Covidiot“ und recht bald gar als Nazi oder wenig­stens „rechts­of­fen“ und verschworen.

Es gibt wei­te­re Erklärungen zu Kindern, FFP2-Masken und ande­ren Themen, die sämt­lich kei­ne Rolle spie­len durf­ten. Ein Beispiel dafür ist die

Stellungnahme von DGPI und DGKH zu Hospitalisierung und Sterblichkeit von COVID-19 bei Kindern in Deutschland – Stand April 2021

»… Die Nachrichten erwecken den Eindruck, als wür­den Kinder und Jugendliche zu den beson­ders gefähr­de­ten Teilen der Bevölkerung im Rahmen der SARS-CoV‑2 Pandemie gehö­ren. Dies geht mit gro­ßen Sorgen und Ängsten von Eltern, zum Teil aber auch von Kindern und Jugendlichen selbst ein­her. Insofern hal­ten wir es für gebo­ten, die ver­füg­ba­ren Fakten zu Hospitalisierung und Sterblichkeit von COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Stand April 2021 – der
Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Seit 17. März 2020 hat die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) ein Register geöff­net, in das bun­des­weit Kinderkliniken sta­tio­när behan­del­te Kinder und Jugendliche mit SARS-CoV2-Infektion mel­den. Mit Stand 11. April 2021 (https://​dgpi​.de/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​s​u​r​v​e​y​-​u​p​d​a​te/) wur­den in das Register bis­lang 1259 Kinder aus 169 Kliniken mit ihren detail­lier­ten kli­ni­schen Verläufen ein­ge­tra­gen; unge­fähr 1/​3 der Kinder war jün­ger als 1 Jahr, 1/​3 zwi­schen 2 und 6 Jahren und 1/​3 zwi­schen 7 und 20 Jahre; 62 der 1259 Patienten (5%) muss­ten auf einer Intensivstation behan­delt wer­den. Seit Beginn des Registers im März 2020 wur­den ins­ge­samt 8 ver­stor­be­ne Kinder gemel­det, davon waren 3 Kinder in einer pal­lia­ti­ven Situation ver­stor­ben, in einem Fall war die Einordnung nicht mög­lich. Bei ins­ge­samt 4 Kindern wur­de COVID-19 als Todesursache festgestellt…

In die Statistik des RKI gehen die Todesfälle ein, bei denen ein labor­be­stä­tig­ter Nachweis von SARS-CoV‑2 (direk­ter Erregernachweis) unab­hän­gig von der tat­säch­li­chen Todesursache vor­liegt. Sowohl Menschen, die unmit­tel­bar an der Erkrankung ver­stor­ben sind („gestor­ben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARSCoV‑2 infi­ziert waren und bei denen sich nicht abschlie­ßend nach­wei­sen lässt, was die Todesursache war („gestor­ben mit“), wer­den der­zeit in den RKI-Meldedaten erfasst. Insofern erklärt sich die Diskrepanz zum DGPI-Register, in dem die kli­ni­schen Verläufe detail­liert vor­lie­gen. Die Untererfassung gilt auch für die als hos­pi­ta­li­siert gemel­de­ten Kinder; hier lie­gen die Meldedaten des RKI etwa dop­pelt über den Zahlen des DGPI-Registers…«
kran​ken​haus​hy​gie​ne​.de (21.4.24)

Merke: Ebenso inter­es­sant wie das, was in den Protokollen steht, ist das, was dort nicht zu fin­den ist. Warum war vie­les davon auf coro​dok​.de zu lesen, aber so gut wie in kei­nem gro­ßen Medium?

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

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