In den 15 Monaten, zu denen (geschwärzte) Protokolle des Krisenstabs vorliegen, beschäftigte sich das Gremium ganze drei Mal mit Stellungnahmen der DGKH (auf corodok.de waren es fünf Beiträge). Dafür gibt es Gründe. Am 25.5.20 heißt es zu einem Positionspapier aller relevanten Fachverbände, in dem die Öffnung von Kitas und Schulen gefordert wurde: „wird gelesen und bei Bedarf in einer der nächsten Krisenstabssitzungen diskutiert„. Am Folgetag geschieht dies mit dem Ergebnis „Eine RKI Stellungnahme ist aktuell nicht (dringend)) notwendig„. Mehr dazu in RKI-Papers: Zu Kindern kann eine grundsätzliche Aussage nicht getroffen werden. Das soll nicht publiziert werden.

Noch einmal, am 15.1.21, erscheint die DGKH in einem Protokoll. Man will Kontakt aufnehmen für einen „Schulterschluss mit den Fachgesellschaften“ in Sachen FFP2-Masken.
Doch nicht nur die Position zu Kitas und Schulen wurde in der Praxis übergangen. Zwar folgte die DGKH stets grundsätzlich dem Pandemie-Narrativ, meldete sich aber doch einige Male mit kritischen Äußerungen zu Wort. Interessiert hat das niemanden.
Die Erkrankung, nicht ein PCR-Test, sollte Kriterium für die Aufnahme in Krankenhäusern sein
Schon mit einer Erklärung vom 28.2.20 war die DGKH in Ungnade gefallen. Wäre man ihr gefolgt, hätte man nicht die Bilder von überforderten Kräften auf den Stationen generieren können. Das Eskalations-Drehbuch wäre ernsthaft gefährdet worden:
»Mitteilung der DGKH
… 1. Anlass:
Aktuelle RKI – Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte „COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen“, dass Patienten mit laborbestätigter SARSCoV-2-Infektion stationär behandelt werden müssen.
Die DGKH sieht diese Empfehlung mit Sorge, da sie der nachdrücklichen Auffassung ist, dass nur Patienten mit klinisch schwerer Verlaufsform in stationäre Behandlung aufgenommen werden sollten, um das stationäre Versorgungssystem nicht zu überfordern und das Risiko einer nosokomialen Übertragung auf weitere Patienten in stationärer Behandlung und auf das medizinische Personal so gering wie möglich zu halten.
Patienten mit milden Verlaufsformen – trotz Labornachweis – sollten möglichst ambulant unter hausärztlicher Überwachung zu Hause versorgt werden.
Die DGKH schlägt daher vor, dass als Kriterium für die Indikation zur stationären Aufnahme nicht der SARS-CoV-2-Labornachweis sondern einzig der klinische Schweregrad der Infektion entscheidend sein sollte…«
krankenhaushygiene.de (28.2.20)
Massentests unnötig und binden erhebliche Ressourcen
Zwei Wochen später wurde die Forderung, verstärkt vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP), wiederholt. Darin heißt es:
»… DGKH, BVÖGD und die GHUP sehen mit großer Sorge, dass die aktuellen personellen und strukturellen Ressourcen bereits in der Frühphase der Epidemie in unserem Land erkennbar an ihre Grenzen gestoßen sind. Die stereotype Wiederholung, dass wir in Deutschland bestens vorbereitet sind und dass wir eines der besten Gesundheitswesen der Welt hätten, wird durch die aktuellen Entwicklungen außerhalb der Krankenhäuser in Frage gestellt.
Deutschland hat in Europa und im OECD-Vergleich mit die höchste Anzahl an hospitalisierten Patienten und mit die ungünstigste Relation von Pflegepersonal/Patienten, wodurch eine erhebliche Belastung des medizinischen Personals resultiert (https://www.oecd-ilibrary.org/social-issues-migrationhealth/health-at-a-glance-2019_4dd50c09-en).
Der BVÖGD weist seit Jahren darauf hin, dass der ÖGD in Krisensituationen an die Grenzen seiner Belastbarkeit stößt. Aus den Erfahrungen mit SARS, Ebola, EHEC sowie der Vogel- und Schweinegrippe sind keine Lehren hinsichtlich der praktischen Fragen von Ressourcen für den ÖGD gezogen worden. Seine personelle Situation hat sich stattdessen weiter verschärft…
Nur Patienten mit klinisch schwerer Verlaufsform sollten in stationäre Behandlung aufgenommen werden. Das stationäre Versorgungssystem darf nicht mit dem Quarantänemanagement symptomloser oder symptomarmer Covid-19-Patienten überfordert und auch nicht durch Abklärungsaufgaben im Aufnahmebereich fehlbelastet werden.
Die DGKH hat dabei auch das Risiko einer nosokomialen Übertragung auf weitere Patienten in stationärer Behandlung und auf das medizinische Personal im Blick, wenn sich Aufgaben im Krankenhaus konzentrieren, die ambulant gelöst werden können. Das gilt auch, wenn Medizinische Dienste, Polizei und Rettungsdienste für Aufgaben in Anspruch genommen werden, die absehbar nicht dazu beitragen, die weitere Ausbreitung von SARS-CoV‑2 einzudämmen. Das massenhafte Screening von Personengruppen, die erkennbar nicht zu den hauptbetroffenen Gruppen potentiell Schwerkranker gehören, gehört ebenso zu den unnötigen Aktivitäten wie das Fieberscreening an Flughäfen oder bei Grenzkontrollen, die erhebliche Ressourcen binden, ohne dass der Wert für die Abschwächung (Mitigation) eines Ausbruchgeschehens belegt ist.«
krankenhaushygiene.de (9.3.20)
Damit wurde ein weiterer dringend benötigter Baustein der Panikmache in Frage gestellt.
Bei bürokratischer Quarantäne-Verordnung droht Lahmlegung medizinischer Versorgungsstrukturen
»Die aktuelle Praxis der Quarantäne-Verordnungen der Gesundheitsämter legt medizinische Versorgungsstrukturen lahm, wenn sie sich an die zentralen RKI-Empfehlungen halten.
Die Dynamik der Ausbreitung verlangt eine dynamische Anpassung der Empfehlungen.
Die strikte Einhaltung der aktuellen Empfehlungen des Kontaktpersonenmanagements führt bei einer steigenden Zahlen von MitarbeiternInnen mit Kontakt zu Infizierten (Kategorie I) infolge steigender Covid-19-Fallzahlen zu einer inakzeptablen Zahl von Quarantäne-Anordnungen in den medizinischen Versorgungssystemen sowie in anderen Bereichen der kritischen Infrastruktur. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit ganzer Krankenhausabteilungen und anderer wichtiger Bereiche der jeweiligen Versorgungssysteme lahm gelegt werden. Zusätzlich führt die Zuständigkeit verschiedener Gesundheitsämter für ein Krankenhaus je nach Wohnort des Mitarbeiters zu einem Kompetenz- und Verordnungswirrwar [sic]…
Durch Verkürzung oder Wegfall der Quarantänezeiten bei gleichzeitiger Mitarbeiter-Testung könnte so bei größtmöglichem Schutz von Personal und Patienten vor weiteren Übertragungen die Funktionsfähigkeit der betroffenen Abteilungen gewährleistet werden. Die Entscheidungen über Quarantäne setzen konkreten Kenntnisse über das betroffene Krankenhaus oder die sonstige Versorgungseinheit voraus, wie sie nur das vor Ort zuständige Gesundheitsamt gewährleistet…«
krankenhaushygiene.de (19.3.20)
Es drängt sich die Frage auf, ob die Lahmlegung beabsichtigt war.
Vollständige Ausgangssperren als Maßnahme zur Kontrolle der COVID-19 Epidemie in Deutschland nicht erforderlich!
Schutz der besonders gefährdeten Risikogruppen und der Personen der kritischen Infrastruktur erforderlich!
So ist eine Mitteilung vom 22.3.20 überschrieben. Nichts an den dort formulierten Auffassungen ist „coronaleugnerisch“. Sie paßten dennoch nicht in die Pläne von RKI und Regierungen:
»… Der DGKH-Vorstand hält eine Priorisierung der Maßnahmen für erforderlich, um unter Berücksichtigung der mittlerweile vorliegenden Erfahrungen die Strategien so gezielt anzuwenden, dass einerseits der Infektionsschutz der Bevölkerung gewährleistet wird und andererseits die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unter konsequenter Einhaltung der vom RKI empfohlenen Hygienemaßnahmen sowie begründbaren Einschränkungen für Risikosituationen ermöglicht wird…«
krankenhaushygiene.de (22.3.20)
Vorstellbar wäre, RKI und Politik hätten diese Vorschläge sorgfältig abgewogen und dennoch anders entschieden. In der Realität hat man sie schlicht ignoriert. Wer sie vertrat, galt als „Covidiot“ und recht bald gar als Nazi oder wenigstens „rechtsoffen“ und verschworen.
Es gibt weitere Erklärungen zu Kindern, FFP2-Masken und anderen Themen, die sämtlich keine Rolle spielen durften. Ein Beispiel dafür ist die
Stellungnahme von DGPI und DGKH zu Hospitalisierung und Sterblichkeit von COVID-19 bei Kindern in Deutschland – Stand April 2021
»… Die Nachrichten erwecken den Eindruck, als würden Kinder und Jugendliche zu den besonders gefährdeten Teilen der Bevölkerung im Rahmen der SARS-CoV‑2 Pandemie gehören. Dies geht mit großen Sorgen und Ängsten von Eltern, zum Teil aber auch von Kindern und Jugendlichen selbst einher. Insofern halten wir es für geboten, die verfügbaren Fakten zu Hospitalisierung und Sterblichkeit von COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Stand April 2021 – der
Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Seit 17. März 2020 hat die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) ein Register geöffnet, in das bundesweit Kinderkliniken stationär behandelte Kinder und Jugendliche mit SARS-CoV2-Infektion melden. Mit Stand 11. April 2021 (https://dgpi.de/covid-19-survey-update/) wurden in das Register bislang 1259 Kinder aus 169 Kliniken mit ihren detaillierten klinischen Verläufen eingetragen; ungefähr 1/3 der Kinder war jünger als 1 Jahr, 1/3 zwischen 2 und 6 Jahren und 1/3 zwischen 7 und 20 Jahre; 62 der 1259 Patienten (5%) mussten auf einer Intensivstation behandelt werden. Seit Beginn des Registers im März 2020 wurden insgesamt 8 verstorbene Kinder gemeldet, davon waren 3 Kinder in einer palliativen Situation verstorben, in einem Fall war die Einordnung nicht möglich. Bei insgesamt 4 Kindern wurde COVID-19 als Todesursache festgestellt…
In die Statistik des RKI gehen die Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV‑2 (direkter Erregernachweis) unabhängig von der tatsächlichen Todesursache vorliegt. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARSCoV‑2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“), werden derzeit in den RKI-Meldedaten erfasst. Insofern erklärt sich die Diskrepanz zum DGPI-Register, in dem die klinischen Verläufe detailliert vorliegen. Die Untererfassung gilt auch für die als hospitalisiert gemeldeten Kinder; hier liegen die Meldedaten des RKI etwa doppelt über den Zahlen des DGPI-Registers…«
krankenhaushygiene.de (21.4.24)
Merke: Ebenso interessant wie das, was in den Protokollen steht, ist das, was dort nicht zu finden ist. Warum war vieles davon auf corodok.de zu lesen, aber so gut wie in keinem großen Medium?
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)