„Sicher und wirksam“: Nicht erforderlich bei Corona-Impfstoffen

19. April 2024

von Dr. Peter F. Mayer

Seit Ende 2020 wir uns mantraartig vorgebetet, die Corona-Impfstoffe seien „sicher und wirksam“, insbesondere die gentechnischen mRNA-Präparate von Pfizer und Moderna. Dabei war den Zulassungsstellen und Behörden von Anfang an klar, dass dieses Erfordernis für Notfallzulassung entweder gar nicht, oder nur sehr eingeschränkt besteht. Das wurde ausgesagt und zugegeben in einem Hearing vor dem US Kongress.

Es gibt unterschiedliche Stufen der Zulassung. Die Biologics License Application (BLA) ist ein Antrag auf Erlaubnis, ein biologisches Produkt in den zwischenstaatlichen Handel einzuführen. Das ist der Standard für pharmazeutische Produkte, der jedoch bei den mit „Warp speed“ zugelassenen Präparaten nicht zur Anwendung kam. Bei den Corona Impfstoffen handelt es sich um Notfallszulassungen (EUA – Emergency Use Applivcation), in der EU auch als bedingte Zulassung (Conditional marketing authorisation) bekannt.

Auf ihrem Blog hat DDr. Siguna Mueller dazu die folgende Notiz veröffentlicht:

mehr: https://tkp.at/2024/04/19/sicher-und-wirksam-nicht-erforderlich-bei-corona-impfstoffen/

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