STIKO-Protokolle: Wer wegen möglicher Befangenheit von Beratungen ausgenommen wurde. Und wer nicht

Die Geschäftsordnung der STIKO sieht vor, daß unter bestimm­ten Umständen ein­zel­ne Mitglieder nicht an Beratung und Beschlußfassung teil­neh­men dür­fen. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Empfehlung eines Impfstoffs bera­ten wird, für des­sen Hersteller sie in bestimm­ter Weise tätig sind oder in einem gewis­sen Zeitraum waren.

In den Protokollen der STIKO fin­det man eine gan­ze Reihe sol­cher Fälle, aller­dings nicht zu den „COVID-Impfstoffen“. So wur­de laut Protokoll der 75. Sitzung Prof. Dr. Ulrich Heininger gleich von zwei Tagesordnungspunkten aus­ge­schlos­sen: bei den Impfungen gegen Rotaviren und Influenza. Heininger ist ein Multifunktionär der Pharmaindustrie. In einer vor­ge­schrie­be­nen Selbstauskunft gibt er an: „STIKO-Protokolle: Wer wegen mög­li­cher Befangenheit von Beratungen aus­ge­nom­men wur­de. Und wer nicht“ weiterlesen

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