Düsseldorf (ots)
Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf ist mit über 3.000 Erstberatungen und über 750 Mandaten die führende deutsche Kanzlei für die Geltendmachung von mRNA-Impfschäden in Deutschland. Sie hatte sich bereits mit ihrer Pionierarbeit in der Aufarbeitung des VW-Dieselabgasskandals einen Namen gemacht.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben sich seit Beginn der Pandemie intensiv mit dem Thema mRNA-Impfstoff beschäftigt und sind Pionier bei der Aufarbeitung der „mRNA-Impfschäden“ nach „Corona-Impfung“. Sie hat bereits weit über 100 Klagen gegen die Hersteller eingereicht. Gründungspartner Tobias Ulbrich leistete einen wichtigen Beitrag zu dem Einspieler zum Thema, auf den das Interview mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach folgte.
Umso erstaunter zeigen sich die Partner Dr. Rogert und Ulbrich im Hinblick auf die Ausführungen des Gesundheitsministers zu wesentlichen Aspekten der Impffolgen.
Zum einen geht es den Anwälten dabei um die Einschätzung der Häufigkeit von Impfschäden. Minister Lauterbach ging von einer Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen von 1:10.000 aus. Die Rechtsanwälte wiesen in diesem Zusammenhang auf mehrere Fakten hin, die diese Annahme fragwürdig erscheinen lassen: Das Paul-Ehrlich-Institut, dessen oberster Dienstherr der Minister ist, hatte bereits am 04.12.2022 331.500 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen (Quelle: https://ots.de/KMsEX9 ). An anderer Stelle gibt das PEI eine Häufigkeit von 3:10.000 an (das sind dreimal so viele Fälle wie der Minister angab). Das PEI schätzt zudem die Untererfassung durch die Melderate mit 1,92 Fällen/1.000 Impfungen ein.
In dem Interview spricht der Minister auch die Zahlen der Europäischen Arzneimittelaufsicht EMA an. Dort sind zum 09.09.2022 für die EU 2.075.283 Personen mit Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen gemeldet worden. Die EU hatte Anfang des Jahres 2022 ca. 446,8 Mio. Einwohner. Demnach sind ca. 0,5 % der gesamten EU Bevölkerung mit (gemeldeten) Verdachtsfällen konfrontiert. Rechtsanwalt Ulbrich: „Man muss daher davon ausgehen, dass die tatsächlichen Zahlen um ein Vielfaches höher sind als die gemeldeten Zahlen. Das liegt unter anderem daran, dass es keinen finanziellen Anreiz für Ärzte gibt, Impfschäden zu melden. Zudem haben die Ärzte schließlich oft selbst das Vakzin verimpft. Das muss dem Minister selbstverständlich bekannt sein.“
Ein wesentliches Indiz, wie hoch die Zahlen tatsächlich seien, kann man aus einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entnehmen (BT-Drucks. 20/2567 vom 05.07.2022), teilt der Anwalt weiter mit. Diese teilte mit, dass Vertragsärzte 2021 2.478.526 Patienten mit Impfnebenwirkungen nach Covid 19-Impfung abgerechnet hätten. In dieser Zahl sind die Privatversicherten nicht enthalten. „Von seltenen Fällen kann man demnach nun wirklich nicht sprechen“, macht der Anwalt deutlich.
Schlichtweg falsch sei des Weiteren die pauschale Behauptung des Ministers, die (gesetzlichen) Krankenkassen würden die Kosten für die Therapierung und Behandlung von Impfschäden übernehmen, so der Anwalt weiter. Aus der täglichen Praxis berichten beide Anwälte, dass dem regelmäßig nicht so sei. Vielmehr hätten viele Mandanten mittlerweile beträchtliche Schulden aufgehäuft, weil ihre Krankenkasse die teuren Behandlungen eben nicht übernehme. Besonders perfide dabei sei, dass die Krankenkassen sich teilweise darauf beriefen, dass die Impfung freiwillig gewesen sei und dass eine Drittschädigung vorliege, weshalb man sich an den Schädiger halten müsse, erläutern die Anwälte weiter….
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