Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu

Ein kritischer 2-teiliger Aufsatz wird von einem der bekanntesten Fachzeitschriften in juristischen Kreisen veröffentlicht. Die Rede ist von der NVwZ „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht”. Die pensionierte RAin Margot Lescaux sagt dazu: „Die Einheitsfront bröckelt tatsächlich, der juristische Mainstream veröffentlicht derartige Beiträge, nimmt aber indirekt vorsichtshalber noch eine Distanzierung vor.“ Es handelt sich um eine kompakte Faktensammlung, die man als Nachschlagewerk und Argumentationshilfe für Gespräche mit interessierten Mitmenschen nutzen kann. Denn die Nebenkriegsschauplatzdiskussion über „alles rechte Querdenkerquellen“ verläuft ins Leere, es handelt sich nämlich um „unverdächtige“ Medien. Der RA Sebastian Lucenti, der diesen Aufsatz verfasst hat, kommt zu dem Schluss, dass bereits die Begründung des ersten Lockdowns und die später verhängten Ausgangssperren auf Modellberechnungen beruhten. Man wusste schon zu diesem Zeitpunkt, dass sie weit von der Realität entfernt waren. Die verlogene Behauptung, „Wir wussten es nicht besser“, greift also nicht. Dies und vieles mehr könnt ihr im Blogbeitrag lesen. Teilt ihn gerne.

  • Beitragsdatum

25. April 2023

In diesem Beitrag geht es um einen kritische, zweiteiligen Aufsatz. Darauf hingewiesen wurden wir durch Rechtsanwalt (RA) Schmitz: „Bitte erkennen Sie die Tragweite: das ist jetzt endlich im juristischen „Mainstream“ angekommen. Diese NVwZ kooperiert mit der NJW, und das ist DIE jur. Zeitschrift“. Auch die pensionierte RAin Lescaux ist auf diesen Aufsatz aufmerksam geworden und hat uns dankenswerterweise einen Beitrag dazu verfasst.

Wikipedia schreibt zu dieser Zeitschrift:

Die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) ist eine juristische Fachzeitschrift, in der Entscheidungen von EGMR, EuGH, Bundesverfassungsgericht (sowohl Senatsentscheidungen als auch Kammerbeschlüsse), Bundesverwaltungsgericht, Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichten sowie Aufsätze und andere Beiträge veröffentlicht werden.

Herausgegeben wird sie in Zusammenarbeit mit der Neuen Juristischen Wochenschrift. Die Zeitschrift erscheint zweimal im Monat im Verlag C. H. Beck in einer Auflage von 3.500[1] Exemplaren.

Der juristische Mainstream erwacht?

In der NVwZ „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” (NVwZ), eine Fachzeitschrift, in der vor allem sämtliche bedeutenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen dargestellt und kommentiert sowie Fachaufsätze eingestellt werden, hat ein Rechtsanwalt Sebastian Lucenti (im weiteren: SL) einen zweiteiligen kritischen Aufsatz mit dem Titel „Keine Lex-COVID-19 für Corona-Maßnahmen“ veröffentlicht.

Der einzige RA SL, der sich beim googlen findet, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in einer Kanzlei in Hamm, NRW. Über weitere coronamaßnahmenkritische Aktivitäten von ihm findet sich nichts. Das kann alles und nichts bedeuten. Ein Anwalt, der sein bisheriges Engagement nicht öffentlich gemacht hat. Oder jemand, in dem es schon lange gärt, ohne dass dies zu Aktivitäten geführt hat. Oder jemand, der jetzt erst wach geworden ist und die Zeit für reif hält. Angesichts der Fülle an Informationen, die in den insgesamt 20 Seiten verarbeitet wurden und die man nicht ad hoc zusammentragen kann, halte ich die letzte Möglichkeit eines Spät-Erwachten eher für unwahrscheinlich.

In den alternativen Medien heißt es über diese Beiträge, die Einheitsfront bröckele und es handele sich um eine umfassende Abrechnung mit der C-Politik und C-Rechtsprechung der letzten drei Jahre. Bei Dr. Brigitte Röhrig heißt es:

Der Autor sei dazu zu beglückwünschen, dass er es geschafft habe, eine derart kritische Ausarbeitung im juristischen Mainstream zu veröffentlichen.Dr. Brigitte Röhrig

mehr darüber:

https://corona-blog.net/2023/04/25/juristischer-mainstream-broeckelt-einer-der-bekanntesten-fachzeitschriften-nvwz-laesst-corona-kritischen-aufsatz-zu/

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