Rechtsanwalt Lucenti kritisiert PEI: Liegt die Dunkelziffer von Impfnebenwirkungen bei 90% und verschleiert PEI Angaben?

Einigen wird RA Lucenti ein Begriff sein, denn die pensionierte RA Lescaux veröffentlichte hier auf dem Blog seinen 2-teiligen Aufsatz zur Corona-Politik. Dort kam er unter anderem auf die Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu sprechen, was die EpochTimes dazu veranlasste, einige Nachfragen beim PEI zu stellen. Auf diese Antworten des PEI geht der Rechtsanwalt in seinem neuen „Aufsatz“ nun erneut ein. Bereits am 27. November wiesen wir auf das fehlerhafte Spontanmeldesystem beim PEI in unserer Auswertung zum 19. PEI Sicherheitsbericht hin. Auch Lucenti greift dies auf und ermöglicht damit, dass diese Erkenntnisse vielleicht endlich in die Öffentlichkeit gelangen können. Denn das PEI selbst spricht davon, dass nur 6% der realen Impfnebenwirkungen gemeldet werden. Lucenti formuliert hier den Verdacht der Interessenkollision. Die spätere Meldung als UAW-Verdachtsfall bringe dem Impfarzt lediglich einen vergütungslosen Zeitaufwand. Außerdem würde er sich als Impfarzt dem Risiko einer zivil- oder strafrechtlichen Konsequenz aussetzen, wenn heraus käme, dass er seine Patienten nicht weitreichend aufgeklärt hätte. Er spricht von einer Dunkelziffer von über 90% – also 10 mal so viele Menschen die eigentlich betroffen sind. Auch die Krankenkassendaten greift er in seinem erneuten Aufsatz auf, kritisiert, dass das PEI nur von Verdachtsfällen spricht, aber keine Anstrengung unternimmt, einen impfbedingten Kausalzusammenhang zu den Krankheitsbildern oder den Todesfällen durchzuführen. Zu guter Letzte spricht er dann noch die chronische Unterbesetzung des PEI an.

  • Beitragsdatum

24. Mai 2023

Auch die EpochTimes berichtete über die beiden Aufsätze von Rechtsanwalt Sebastian Lucenti, die in einer der bekanntesten Zeitschriften (NVwZ) für Verwaltungsrecht erschienen. Hier auf dem Blog erfolgte dies durch die pensionierte Rechtsanwältin Lescaux:
Teil I „Juristischer Mainstream bröckelt: einer der bekanntesten Fachzeitschriften (NVwZ) lässt Corona kritischen Aufsatz zu“ und Teil II „Verfassungsrichter ermöglicht Veröffentlichung eines kritischen Aufsatzes zur „(Un-)Sicherheit der Impfstoffe“ in NVwZ“.

Die EpochTimes ging den Vorwürfen nach und stellte eine Anfrage bei dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Doch dieses wies die Vorwürfe ein paar Tage später zurück. Frau Lescaux schrieb in ihrer Ausführung:

Zu dem Punkt „Ignorieren der Krankenkassendaten“ schreibt er, dass dies „ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit“ des PEI begründet (Seite 4, linke Spalte). Dass das PEI nicht „mit allem gebotenem Nachdruck“ die Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 13 V IfSG fordert, sei „befremdlich“ und bewirke, dass die Bewertungen durch PEI und STIKO „nicht belastbar“ seien.

Die EpochTimes veröffentlichte die Antworten des PEI, was Lucenti dazu veranlasste erneut einen „Aufsatz“ darüber zu verfassen. Die PDF Datei haben wir am Ende des Artikels eingepflegt.

Der Artikel, in dem die Epoch Times die Antworten des PEI unkommentiert veröffentlichte, veranlasste Lucenti, erneut in die Tasten greifen. Er stellte der Epoch Times seinen jüngsten Text exklusiv zur Verfügung, in dem er die PEI-Stellungnahme von Mitte April erneut einer kritischen Analyse unterzog.

Underreporting, mangelhaftes Spontanmeldesystem

Im EpochTimes Artikel heißt es:

Nach Auffassung Lucentis ist der Standpunkt des PEI, nach dem das passive „Spontanmeldesystem“ zu Verdachtsfällen von Impfstoffnebenwirkungen, -schäden und -todesfällen aufgrund der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach Paragraph 6, Absatz 1, Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verlässliche Zahlen liefert, nicht haltbar.

Wir haben bereits im 19. PEI Sicherheitsbericht (unter 3.2) auf das Underreporting (Dunkelzifferrate), welches dem PEI mehr als bekannt ist, hingewiesen. Wir zitieren kurz aus unserem Beitrag vom 27. November 2022:

Bei weiteren Recherchen stießen wir aber auf den Bulletin zur Arzneimittelsicherheit vom März 2017, der mit vom PEI herausgegeben wurde. Dort werden Probleme der Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen (UAW-Datenbank), die es seit dem 01.01.2000 gibt, beschrieben und man stößt in dem Bulletin auf einen interessanten Satz:

Den Möglichkeiten von Analysen in der UAW-Datenbank stehen bekannte Limitierungen des Spontanberichtssystems gegenüber. Nur etwa sechs Prozent aller UAW und fünf bis zehn Prozent der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet (underreporting).

Das heißt es gibt durchaus „handfeste Schätzungen“ der Dunkelzifferrate beim PEI. Nimmt man an, dass nur 6% der realen Impfnebenwirkungen (wie vom PEI geschätzt) auch wirklich nur gemeldet wurden, haben mittlerweile 5.394.734 Menschen in Deutschland eine Impfnebenwirkung erlitten. Vielleicht sollte das PEI diese eigenen Überlegungen in die OvE Analysen einbeziehen – wie gesagt, die aktuellen Ergebnisse (mit Werten nahe der „0“) müssten eigentlich jedem der „Experten“ ins Auge stechen und zeigen, dass die Methodik einfach nichts taugt. Rechnet man auch hier mit nur 6% gemeldeten Todesfällen (bei BioNTech-Pfizer), kommt man auf eine SMR von 1,6. Alles kein Problem?

Verdacht der Interessenkollision…

mehr dazu:

https://corona-blog.net/2023/05/24/rechtsanwalt-lucenti-kritisiert-pei-liegt-die-dunkelziffer-von-impfnebenwirkungen-bei-90/

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